
Verkehrsrecht
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Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich Sie kompetent und engagiert auf allen Gebieten des Verkehrsrechts. Ich bin also Ihr Ansprechpartner im:
- Unfallrecht:
- Wenn Sie einen Unfall hatten – als Auto-, Motorrad-, Lkw-Fahrer oder als Fußgänger oder Radfahrer – sollten Sie so bald als möglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, damit Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung geltend gemacht werden. Ich mache alle Ansprüche, die Sie haben, für Sie geltend und sorge dafür, dass diese Ansprüche auch durchgesetzt werden. Nach einem Unfall geht es vor allem um folgende Ansprüche:
- – Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten
- – Nutzungsausfallentschädigung
- – Mietwagenkosten
- – Abschlepp- und Standkosten
- – Gutachtenkosten
- – Kosten für beschädigte Gegenstände
- – Schmerzensgeld
- – Heilbehandlungskosten
- – Haushaltsführungsschaden
- – Erwerbsminderungsansprüche
- – Rentenansprüche
- – Unterhaltsschäden
- – Kosten aufgrund vermehrter Bedürfnisse
- – Entgangener Gewinn bei Selbstständigen
- Wenn Sie einen Unfall hatten, erledige ich für Sie den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung, mit der Werkstatt, dem Mietwagenunternehmen oder Ihren Ärzten. Ich beauftrage bei Bedarf für Sie einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zur Schadenshöhe. Die Einholung einer Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gehört ebenso zu meinem Leistungsangebot wie die Korrespondenz mit der Leasingfirma oder Ihrer Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung. Haben Sie als Unternehmer einen Schaden, da Ihnen durch einen Unfall Gewinn entgeht, nehme ich Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf, damit der entgangene Gewinn berechnet und geltend gemacht wird.
- Für Unternehmen mache ich beim Unfallgegner auch Schadensersatz geltend, wenn ein Angestellter bei Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung erhält.
- Auch ein Unfall im Ausland führt oftmals zu Problemen. Diese Probleme löse ich ebenfalls gerne kenntnisreich für Sie.
- Ich habe umfassende Erfahrung in der Bearbeitung von Großschadensfällen. Großschadensfälle sind Unfälle mit Toten oder Schwerstverletzten. Gerade in diesen menschlich wie rechtlich schwierigen Fällen ist es wichtig, dass ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sich um Sie und Ihre vielfältigen Probleme kümmert.
- Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht:
- Besonders kompetent vertrete ich Ihre Interessen im Verkehrsstrafrecht. Da ich sowohl Fachanwalt für Strafrecht als auch Fachanwalt für Verkehrsrecht bin, verteidige ich Sie versiert gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr:
- – Fahrlässige Körperverletzung
- – Fahrlässige Tötung
- – Gefährdung des Straßenverkehrs
- – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- – Nötigung
- – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- – Trunkenheit im Verkehr oder Fahren unter Drogeneinfluss
- – Fahren ohne Fahrerlaubnis
- – Beleidigung
- Solche Vorwürfe haben oft auch verwaltungsrechtliche Folgen für den Führerschein – diese möglichen Folgen habe ich stets im Blick und berücksichtige diese bei der Verteidigungsstrategie. Ich berate Sie auch zu einer möglichen Verkürzung der Sperrfrist nach einer Verurteilung. Wenn es zu Ihrer Entlastung sinnvoll ist, ein Sachverständigengutachten einzuholen, erledige ich dies für Sie und beauftrage einen geeigneten Sachverständigen.
- Ebenso so engagiert verteidige ich Sie auch, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit wie etwa:
- – Geschwindigkeitsüberschreitung
- – Rotlichtverstoß
- – Abstandsverletzung
- vorgeworfen wird. Ich kenne alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen, wenn solche Verstöße im Raum stehen.
- Ich verteidige auch Berufskraftkraftfahrer sowie Speditionsunternehmen gegen Vorwürfe wie:
- – Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten
- – Nicht ordnungsgemäße Ladungssicherung
- Insbesondere Berufskraftfahrer treffen Fahrverbote ganz besonders. Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht setzte ich jedoch all mein Wissen und meine Erfahrung ein, um solche Sanktionen zu verhindern.
- Verkehrsverwaltungsrecht:
- Gerne helfe ich Ihnen auch bei allen Problemen aus dem Verkehrsverwaltungsrecht. Wenn Ihnen zum Beispiel die Fahrerlaubnisbehörde die Entziehung der Fahrerlaubnis androht oder die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) anordnet, sollten Sie unbedingt Kontakt mit mir aufnehmen. Ich führe dann das Verwaltungsverfahren für Sie und prüfe, ob die Behörde rechtmäßig agiert. Sollte ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung Ihrer Interessen notwendig sein, vertrete ich Sie natürlich auch vor dem Verwaltungsgericht.
- Wenn sich die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht vermeiden lässt oder Ihnen die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde, zeige ich Ihnen den schnellsten Weg zurück zum Führerschein.
- Sollten Sie einen sogenannten EU-Führerschein (etwa aus Polen oder Tschechien) haben, prüfe ich für Sie, ob Sie diesen Führerschein in Deutschland benützen dürfen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich mich in diesem komplexen Thema bestens aus. Auch wenn die Fahrerlaubnisbehörde bereits auf Ihren EU-Führerschein aufmerksam geworden ist, kann ich Ihnen oft noch helfen. Keinesfalls sollten Sie dann selbst mit der Behörde Kontakt aufnehmen. Um Nachteile für Sie zu vermeiden, wenden Sie sich bitte gleich an mich.
- Verkehrszivilrecht:
- Haben Sie ein Auto gekauft und kurz danach festgestellt, dass entgegen den Versprechungen des Verkäufers doch Mängel bestehen? Oder haben Sie ein Auto verkauft und nun wendet sich der Käufer an Sie und macht Ansprüche gegen Sie geltend?
- In beiden Fällen helfe ich Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht kompetent bei der Geltendmachung Ihrer Interessen. Ich setzte also Ihre Ansprüche als Käufer durch und wehre unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab, wenn Sie Verkäufer waren.
- Bei Streitigkeiten mit Ihrer Werkstatt wegen einer fehlerhaften Reparatur oder einer überhöhten Rechnung vertrete ich Sie genauso wie bei Problemen mit Ihrer Leasingfirma.