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Rechtsanwaltskosten nach Unfall

  • Die Beauftragung eines Rechtsanwalts nach einem Verkehrsunfall ist immer erforderlich und zweckmäßig, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Die hierfür dem Geschädigten entstandenen Kosten muss daher die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners entsprechend der Haftungsquote tragen.
  • Ein Unfall ist schnell passiert, und selbst wenn einen selbst keinerlei Schuld trifft, hat man danach oft Ärger mit der Versicherung des Unfallverursachers. Es ist deshalb ratsam, als Geschädigter frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür muss – entsprechend der Haftungsquote – die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners tragen, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwalts für den Geschädigten erforderlich und zweckmäßig war. Die Frage, wann nach einem Verkehrsunfall die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig ist, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun in einem Urteil (Urteil vom 02.12.2014 – 22 U 173/13) sehr klar beantwortet: Immer! Angesichts der immer unüberschaubareren Entwicklung der Schadenspositionen sei es für einen Geschädigten „geradezu fahrlässig“, keinen Rechtsanwalt zu beauftragen, schreibt das OLG in aller Deutlichkeit:
  •  „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln. Das gilt nur dann nicht, wenn es sich bei dem Geschädigten um ein weltweit agieren-des Mietwagenunternehmen (AG Frankfurt am Main 13.2.2007 – 31 C 2956/06NZV 07, 426) oder Leasingunternehmen eines großen Autoherstellers handelt (AG Darmstadt 4.7.07 – 300 C 159/07 -).“
  • Deshalb die Empfehlung: Wenn Sie einen Unfall hatten, beauftragen Sie so früh als möglich einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich umfassendes Wissen und große Erfahrung mit der Durchsetzung Ihrer Rechte. Gerne stehe ich Ihnen daher im Fall des Falles zur Verfügung.