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Strafbefehl gegen Notarzt zurückgenommen

Staatsanwaltschaft nimmt Strafbefehlsantrag gegen Notarzt zurück. Wie wichtig es ist, sich als Beschuldigter in einem Strafverfahren einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen, zeigt ein Fall aus dem bayerischen Neuburg an der Donau. Das dortige Amtsgericht erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt  gegen einen Notarzt einen Strafbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, nachdem dieser auf einer Einsatzfahrt mehrere Autos überholt hatte. Der Notarzt sollte eine Geldstrafe von 4.500 € bezahlen; außerdem sollte ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Wiederlangung von sechs Monaten angeordnet werden. Gegen den Strafbefehl legte der Notarzt Einspruch ein. und ließ diesen Einsoruch durch seine Verteidiger begründen. Dies hatte zur Folge, dass der Strafbefehl nun noch vor der für April geplanten Hauptverhandlung zurückgenommen wurde. Ein strafbarer Vorwurf gegen den Notarzt lasse sich nicht aufrechterhalten, teilte die Generalstaatsanwaltschaft München in einer Presseerklärung mit. Das Verfahren gegen den Notarzt wird nun eingestellt. Wenn auch Ihnen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht übernehme ich kompetent und engagiert Ihre Verteidigung.