
Strafrecht
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Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich engagiert und kompetent an und auf Ihrer Seite.
- Hoffentlich benötigen Sie nie die Hilfe eines Strafverteidigers. Denn ein Strafverfahren ist zumeist sehr belastend und mitunter sogar existenzgefährdend für die Betroffenen.
- Umso wichtiger ist es, sich so früh als möglich professionelle und qualifizierte Hilfe zu holen, wenn man es leider doch einmal mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu tun bekommt. Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich dann kompetent an und auf Ihrer Seite. Unabhängig davon, was Ihnen vorgeworfen wird – ich verteidige Sie gegen alle Vorwürfe. Und unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind. Ich stehe Ihnen auch gerne als Pflichtverteidiger zur Verfügung.
- Der große Strafverteidiger Gerhard Strate sagte einmal folgendes über seinen Beruf:„Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert, Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind, Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat, und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen war.“
- Diesem hohen Anspruch will auch ich gerecht werden. In jedem Mandat. Auch in Ihrer Sache. Ich unterscheide auch nicht, ob ich Sie als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger vertrete, darauf können Sie sich verlassen.
- Diebstahl, Raub, Betrug, Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Drogenbesitz oder gar Totschlag – egal mit welchem Vorwurf Sie konfrontiert werden – ich stehe kompetent an und auf Ihrer Seite und verteidige Sie auf allen Gebieten des Strafrechts:
- – Allgemeinstrafrecht
- – Jugendstrafrecht
- – Kapitalstrafrecht (Tötungs- und Gewaltdelikte)
- – Verkehrsstrafrecht
- – Betäubungsmittelstrafrecht
- – Sexualstrafrecht
- – Wirtschaftsstrafrecht
- – Steuerstrafrecht
- – Umweltstrafrecht
- – Arbeitsstrafrecht
- – Medizin- und Arztstrafrecht
- – Computer- und Internetstrafrecht
- Besondere Kompetenz habe ich im Verkehrsstrafrecht, da ich nicht nur Fachanwalt für Strafrecht bin, sondern auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.
- Ich verteidige Sie in allen Instanzen: In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht oder Landgericht genauso wie im Berufungsverfahren vor dem Landgericht oder im Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof.
- In dringenden Fällen erreichen Sie mich unter meiner Notfall-Nr. +49 160 84 36 400 an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr.
- Straftaten können zudem gravierende zivilrechtliche Folgen haben. Diese möglichen Folgen wie Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen habe ich stets im Blick und wehre unberechtigte Forderungen für Sie ab.
- Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, bin ich ebenfalls der richtige Ansprechpartner für Sie. Denn auch als Geschädigter sollten Sie das Wissen und die Erfahrung eines Fachanwalts für Strafrecht nutzen, damit Ihre Interessen bestmöglich durchgesetzt werden. Ich mache für Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend und vertrete Sie auch gerne vor Gericht, wenn Sie sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen wollen.