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Unfall – Tipps für das richtige Verhalten danach

  • Man selbst muss gar nichts falsch machen – und kann trotzdem in einen Unfall verwickelt werden. Mehr als 2 Millionen Mal kracht es jedes Jahr auf deutschen Straßen, Tendenz steigend, da immer mehr Fahrzeuge unterwegs sind.r findich richtig verhalten, wenn es geknallt hat.
  • Wer als an einem Unfall beteiligt ist, sollte sich immer an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Auch wenn man meint, der Unfallgegner sei schuld. Denn eine Haftung im (motorisierten) Straßenverkehr setzt kein Verschulden voraus – es gilt das Prinzip der Gefährdungshaftung. Dies ist auch der Grund, weshalb es bei Verkehrsunfällen so häufig zu einer Haftungsverteilung nach Quoten kommt. Eine Alleinhaftung setzt nämlich entweder voraus, dass für den anderen Unfallbeteiligten der Unfall unabwendbar war (ihn also auch ein Idealfahrer nicht hätte vermeiden können). Oder das Verschulden des Unfallgegners muss so groß sein, dass die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs zurücktritt.
  • Doch nicht zu zivilrechtliche Tücken lauern nach einem Unfall. Ein Unfall kann auch bußgeld- oder gar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, die sehr unangenehm werden können – zum Beispiel die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Diese möglichen Folgen sollten daher stets im Blick sein, wenn man in einen Unfall verwickelt ist.
  • Hat es gekracht sollten Sie immer an folgende Punkte denken:
  • Unfallstelle absichern
  • Unfallabstelle absichern und die Polizei und bei Verletzten den Rettungsdienst rufen. Nur bei absoluten Bagatellschäden kann auf die Polizei verzichtet werden. Manchmal möchte die Polizei bei reinen Blechschäden den Unfall nicht aufnehmen. In diesem Fall sollte man bereits am Telefon mitteilen, dass es Leichtverletzte gäbe. Kommt es nämlich zu Verletzten ist die Polizei zur Unfallaufnahme verpflichtet
  • Personalien festhalten
  • Halten Sie unbedingt die Personalien aller Unfallbeteiligten sowie möglicher Zeugen fest. Auch die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sind wichtig. Nach Möglichkeit sollten auch Fotos von der Unfallsituation gemacht werden, insbesondere, solange sich die Fahrzeuge noch in Unfallendstellung befinden. Sinnvoll ist es zudem, sich so bald als möglich Notizen zum Unfallhergang zu machen.
  • Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben
  • Unterschreiben Sie am Unfallort nie ein Schuldanerkenntnis! Auch wenn Sie glauben, dass Sie den Unfall verursacht haben – ein Schuldanerkenntnis am Unfallort dürfen Sie auch dann nicht abgeben.
  • Keine Angaben gegenüber der Polizei
  • Sollte Sie die Polizei noch am Unfallort als Beschuldigten oder Betroffenen vernehmen wollen, machen Sie keine Angaben. Ob Sie als Beschuldigter oder Betroffener befragt werden sollen, erkennen Sie daran, ob Sie vorher von der Polizei belehrt werden, dass es Ihnen freistehe, Angaben zu machen. In diesem Fall heißt es unbedingt: Schweigen.
  • Zum Arzt gehen
  • Sind Sie verletzt worden, gehen Sie bitte zum Arzt und lassen Ihre Verletzungen dokumentieren.
  • Schadenshöhe feststellen lassen
  • Wurde Ihr Fahrzeug beschädigt, muss der Schaden festgestellt werden. Lediglich bei geringer Schadenshöhe genügt ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. In der Regel ist ein Gutachten eines Sachverständigen erforderlich. Die Einholung eines Gutachtens ist auf zwei Wegen möglich: Entweder Sie beauftragen selbst einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens. Oder Sie lassen ein Gutachten durch einen von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ausgewählten Sachverständigen erstellen. Die letztgenannte Variante ist in jedem Fall kostenlos für Sie – allerdings kann es natürlich sein, dass die Sachverständigen der Versicherungen in Zweifelsfällen eher zu Gunsten ihrer Auftraggeber, den Versicherungen, entscheiden. Beauftragt man selbst einen Sachverständigen fällt dieser mögliche Nachteil zwar weg – es besteht jedoch das Risiko, auf den Gutachtenkosten ganz oder teilweise sitzen zu bleiben. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung übernehmen zwar die Kosten für Gutachten – aber nur in Höhe der Haftungsquote.
  • Prüfung, ob Abrechnung über die eigene Kaskoversicherung
  • Haben Sie eine Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug und trifft Sie eine Mithaftung an dem Unfall, kann es sinnvoll sein, die eigene Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen und nach dem sogenannten Quotenvorrecht abzurechnen. Wann dies sinnvoll ist, lässt sich nur im Einzelfall sagen.
Sind Sie in einen Unfall verwickelt? Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berate ich Sie gerne. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich helfe Ihnen bei allen verkehrsrechtlichen Problemen.